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Alles zum Energieausweis
Wer eine Immobilie verkauft oder neu vermietet, muss nach aktueller EnEV 2009 den potenziellen Käufern oder Mietern einen Energieausweis zeigen – spätestens wenn diese ihn verlangen. Nach der neuen EnEV 2014 müssen die Verkäufer und Vermieter künftig den Energieausweis ihren potenziellen Kunden sogar vorlegen, wenn diese das betreffende Gebäude besichtigen.
Wir wünschen Ihnen allen ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2014!!!
Ihr Stanglmaier Immobilien-Team
Das "Bestellerprinzip"
Während der laufenden Koalitionsverhandlungen wurde das Paket für bezahlbares Wohnen beschlossen, das unter anderem für Maklerdienstleistungen im Bereich der Vermietung das sogenannte „Bestellerprinzip“ verbindlich festschreiben soll. Obgleich marktkonträre oder marktinkonforme Maßnahmen durch den Staat in einer sozialen Marktwirtschaft immer kritisch zu beurteilen sind. Denn normalerweise regulieren Angebot und Nachfrage den Marktpreismechanismus und es bedarf nicht den direkten Eingriff der Politik bzw. durch den Staat.
Dies umso weniger als Sie irgendwo über Ihre Preisvorstellungen im weitesten Sinne schon an der Provision partizipieren. Der größte Teil unserer Vermieter ist nämlich ohnehin nicht an der höchstmöglichen Mieteinnahme interessiert, sondern an einer gesamt passenden Beziehung zwischen Mieter und Vermieter. Hier werden sich sicherlich bei Durchsetzung des politischen Willens die Gewichtungen verschieben.
Der Immobilien-Markt ist leergefegt
Ausverkauft! Immobilien sind im Freisinger Raum derzeit so gefragt, dass die Angebote oftmals gar nicht mehr veröffentlicht, sondern gleich an den Kunden verkauft werden. Auch Mietobjekte sind kaum mehr zu finden.