85391 Allershausen

Baugrundstück vollerschlossen für ein Ein- oder Zweifamilienhaus

Kaufpreis

575.000

Grundstücksfläche

460,0 m²

575.000

Kaufpreis

460,0 m²

Grundstückfläche

Objektinformationen

Objektnr.:GA019
Grundstücksfläche:460,0 m²
Verfügbar ab:sofort
Kaufpreis:€ 575.000,00
Käuferprovision:Käufer: 3,57 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis

Grundrisse

Energieausweis

Es besteht bei dem Objekt keine Pflicht eines Energieausweises.

Objektbeschreibung

Hier wird ein sonniges und ruhiges Baugrundstück verkauft. Die Größe der Grundstücksparzelle beträgt ca. 460 m² und ist bebaubar mit einem Ein-/Zweifamilienhaus. Das Highlight des einzigartigen Familienbaugebiets mit großzügigen Grünflächen und ruhigen Anliegerstraßen ist die neu errichtete Kindertagesstätte. In dem neuen Ortsteil werden viele Familien mit kleinen Kindern wohnen, sodass für Spielkameraden/innen gesorgt ist. Ein ländliches Umfeld in Verbindung mit zahlreichen, gut zu erreichenden Einkaufsmöglichkeiten rundet das Angebot ab. Die Parzelle 40 des B-Planes darf mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebaut werden. Es sind maximal E+1+D, Wandhöhe 6,5 m, Satteldach bis 25° Dachneigung, möglich. Die potentielle Grundfläche beträgt 100 m². Je nach Geschossfläche und Wandstärke dürfte die erzielbare Nettowohnfläche bei ca. 225 m² liegen. Das Grundstück ist voll erschlossen.

Lage

Die Gemeinde Allershausen liegt im Landkreis Freising. Dieser liegt nördlich von München. Die Landeshauptstadt München (Freimann - Fröttmaning) ist über die naheliegende BAB 9 in ca. 15 Minuten erreicht. Das Grundstück selber grenzt an die Probsterstr. in Allershausen an (hier wird auch die Kita entstehen). Allgemein kann gesagt werden, dass die Infrastruktur in Allershausen sehr gut ist. Die Gemeinde verfügt über ausreichend Kindergärten, einer wird auf dem Gebiet neu gebaut, sowie eine Grund- und Mittelschule. Alle weiterführenden Schulen findet man in der Universitätsstadt Freising.

Sonstiges

Eine wichtige Information zur Bebauung ist hier absolut erforderlich: Auf der gesamten Westseite des Baugebietes, wird es eine abrundende Reihenhausbebauung geben. Diese hat u.a. den Zweck, hier als Lärmschutz und Abschirmung der Einfamilienhäuser zu dienen! Die westliche Wandhöhe sämtlicher Reihenhäuser muss laut Bebauungsplan mindestens 8 Meter betragen!