Baugrundstück vollerschlossen für eine Doppelhaushälfte
389.000 €
440,0 m²
Kaufpreis
Grundstückfläche
Objektinformationen
Objektnr.: | MR050 |
Grundstücksfläche: | 440,0 m² |
Verfügbar ab: | sofort |
Kaufpreis: | € 389.000,00 |
Käuferprovision: | Käufer: 3,57 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis |
Grundrisse
Energieausweis
Es besteht bei dem Objekt keine Pflicht eines Energieausweises.
Objektbeschreibung
Hier wird ein sonniges und ruhiges Baugrundstück verkauft! Die Größe der Grundstücksparzelle beträgt ca. 440 m² und ist bebaubar mit einer Doppelhaushälfte. Das Highlight des einzigartigen Familienbaugebiets mit großzügigen Grünflächen und ruhigen Anliegerstraßen ist die neu errichtete Kindertagesstätte. In dem neuen Ortsteil werden viele Familien mit kleinen Kindern wohnen, sodass für Spielkameraden/innen gesorgt ist. Ein ländliches Umfeld in Verbindung mit zahlreichen gut zu erreichenden Einkaufsmöglichkeiten rundet das Angebot ab. Das Grundstück, Parzelle 77 des B-Planes, darf mit einem Baukörper nach dem Bebauungsplan Eggenbergerfeld-Süd E+1+D, Wandhöhe 6,5 m, Grundläche 80 m², Satteldach bis 25° Dachneigung bebaut werden. Die erzielbare Wohnfläche dürfte dabei ca. 165 m² betragen. Das Grundstück ist voll erschlossen, der Revisionsschacht liegt bereits auf dem Grundstück. Die Beiträge nach der kommunalen Abgabenverordnung sind selbst für ein viertel der Geschossfläche entrichtet.
Lage
Die Gemeinde Allershausen liegt im Landkreis Freising. Dieser liegt nördlich von München. Die Landeshauptstadt München (Freimann - Fröttmaning) ist über die naheliegende BAB 9 in ca. 15 Minuten erreicht. Das Grundstück selber grenzt an die Probsterstr. in Allershausen an (hier wird auch die Kita entstehen). Allgemein kann gesagt werden, dass die Infrastruktur in Allershausen sehr gut ist. Die Gemeinde verfügt über ausreichend Kindergärten, einer wird auf dem Gebiet neu gebaut, sowie eine Grund- und Mittelschule. Alle weiterführenden Schulen findet man in der Universitätsstadt Freising.
Sonstiges
Eine wichtige Information zur Bebauung ist hier absolut erforderlich: Auf der gesamten Westseite des Baugebietes, wird es eine abrundende Reihenhausbebauung geben. Diese hat u.a. den Zweck, hier als Lärmschutz und Abschirmung der Einfamilienhäuser zu dienen! Die westliche Wandhöhe sämtlicher Reihenhäuser muss laut Bebauungsplan mindestens 8 Meter betragen! Ein weiteres Grundstück zur Bebauung mit 426qm ist ebenfalls zum Erwerb ausgeschrieben! Der Kaufpreis hierfür wird auf Anfrage selbstverständlich geliefert!