85402 Kranzberg

Top Lage! Baugrundstück mit Altbestand zur Bebauung mit einem Einfamilien- oder Doppelhaus

Kaufpreis

1.300.000

Grundstücksfläche

1.138,0 m²

1.300.000

Kaufpreis

1.138,0 m²

Grundstückfläche

Objektinformationen

Objektnr.:JL574
Grundstücksfläche:1.138,0 m²
Verfügbar ab:Herbst 2022
Kaufpreis:€ 1.300.000,00
Käuferprovision:Käufer: 3,57 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis

Energieausweis

Es besteht bei dem Objekt keine Pflicht eines Energieausweises.

Objektbeschreibung

Es handelt sich hier um ein außergewöhnlich schön und ruhig gelegenes Grundstück mit der Flur-Nr. 548/18, in einem reinen Wohngebiet mit ausschließlich Anliegerverkehr. Das Grundstück hat eine leichte Südhang-Lage.

Ausstattung

Es gibt in diesem Gebiet einen alten Bebauungsplan aus dem Jahr 1972. Einige Ausnahmen zum Bebauungsplan wurden jedoch in der Straße bereits realisiert. Nach Rücksprache mit dem Bauamt des Landratsamts Freising spricht auch nichts gegen eine Doppelhausbebauung. Dies ist jedoch nur eine mündliche Aussage.

Lage

Der Ort Kranzberg, mit seinen ca. 4.200 Einwohnern, befindet sich im westlichen Landkreis Freising. Er ist nur ca. 30 Autominuten von München entfernt (BAB A9 München-Nürnberg, Ausfahrt Allershausen). Zum Flughafen sind es ca. 25 und nach Freising ca. 15 Minuten mit dem Auto. Zahlreiche Kindergärten mit Hortbetreuung, Grundschule, Ärzte, Apotheke, Bankfilialen, sowie Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, sind am Ort vorhanden. Weiterführende Schulen jeder Art findet man in Freising bzw. eine internationale Schule in Haimhausen, wohin auch Schulbusse verkehren. Durch das nahegelegene Landschaftsschutzgebiet „Kranzberger See“, unzähligen Vereinen, sowie Fußball- und Tennisanlagen, hat man vielerlei Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Am Ort selbst befindet sich das Grundstück in einer sehr ruhigen Höhenlage, umgeben von Einfamilien-/ und Doppelhäusern.

Sonstiges

Das Grundstück ist derzeit noch mit einem älteren Einfamilienhaus bebaut, das abgerissen werden muss. Im Moment ist das Haus noch bewohnt, wird aber spätestens im Frühjahr 2023 geräumt. Ich bitte ich Sie daher, das Grundstück nicht ohne vorherige Terminvereinbarung zu betreten.