85307 Hettenshausen

Lager/Kühllager/Produktion/Büro,Hier könnte Ihr neuer Standort sein!

Mietpreis

5.700

Objektinformationen

Objektnr.:SY264
Stellplätze:10
Baujahr:2017
Zustand:gepflegt

Grundrisse

Energieausweis

Energieausweis:Bedarf
Energieausweis gültig bis:29.03.2033
Baujahr:2017
wesentlicher Energieträger:Strom
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Objektbeschreibung

In ruhiger Ortsrandlage von Entrischenbrunn überzeugt diese Gewerbeimmobilie mit reichlich Platz. Sie eignet sich hervorragend für die Verarbeitung und Lagerung von Lebensmittel. Die Immobilie gliedert sich in mehrere Teile: Kühlhaus (bis 2 Grad) mit ca. 276,36 m² und einer Halle mit Abpackraum (beheizbar) (ca. 582 m² im EG) und Obergeschoss (ca. 465 m²). Es gibt noch einen beheizbaren Zwischenbau mit Umkleiden, WC's, Büro und einer kleinen Lagerfläche (ca. 98,5 m²). Insgesamt ca. 1.422 m². Außerdem gibt es auf dem Gelände noch 2 Laderampen und Wendeplatz für 40 t LKW sowie ausreichend Platz für PKW-Stellplätze. Die Immobilie wird mit einer Luft-/Wärmepumpe beheizt. Die Bereiche Büro, Umkleiden, WCs und Abpackraum verfügen über Fußbodenheizung. Auf den Gesamtmietpreis kommt noch die MwSt. in Höhe von derzeit 19 %.

Lage

Die Gewerbeimmobilie hat eine sehr gute Verkehrsanbindung. Die Autobahneinfahrt (A9) Schweitenkirchen/Pfaffenhofen ist ca. 5 km entfernt, die Autobahneinfahrt (A9) Allershausen ist ca. 10 km entfernt.

Sonstiges

Die Immissionsschutzrechtlichen Auflagen des Landratsamtes Pfaffenhofen sind wie folgt: Der Beurteilungspegel der vom Gesamtbetrieb ausgehenden Geräusche einschließlich des dazugehörigen Fahrverkehrs darf tagsüber 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) nicht überschreiten. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen den Immissionsrichtwert von tagsüber 90 dB(A) und nachts 65 dB(A) nicht überschreiten. Die Tageszeit beginnt um 6 Uhr und endet um 22 Uhr. Angaben über Fahrverkehr sowie Betriebszeiten sind Bestandteil der Genehmigung. Unter anderem gelten folgende Vorgaben: - 8 LKW An- und Abfahrten je Tag zum "Tiefkühllager" mit Kühlaggregat (Nutzung je 15 Minuten) im Zeitraum von 7 Uhr bis 20 Uhr. - 8 LKW An- und Abfahrten je Tag zum "Lager/Lebensmittel" ohne Kühlaggregat im Zeitraum von 7 Uhr bis 20 Uhr. - Ladetätigkeiten sind ausschließlich mit elektrischen Gabelstaplern sowie Palettenhubwagen zulässig. Die Nachtruhe von 22 Uhr bis 6 Uhr ohne gewerbliche Nutzung der gesamten Anlage ist einzuhalten.